Rechtsprechung
FG Sachsen, 10.01.2024 - 8 K 867/23 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,3611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Zu dieser Entscheidung liegt der Volltext noch nicht vor. Sie können sich automatisch per E-Mail benachrichtigen lassen, wenn der Volltext erscheint. Nutzen Sie hierfür die kostenlose Merkfunktion () von dejure.org.
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gesetzliche Höhe der Säumniszuschläge auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 nicht verfassungswidrig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Auszug aus FG Sachsen, 10.01.2024 - 8 K 867/23
Die vom Bundesverfassungsgericht, BVerfG, Beschluss v. 8.7.2021, 1 BvR 2237/14 und BVerfG, Beschluss v. 8.7.2021, 1 BvR 2422/17 , herausgearbeiteten Grundsätze, nach denen die Verzinsung gemäß § 233a AO und § 238 AO in Höhe von 0, 5 % pro Monat für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist (wobei wegen erheblicher haushaltswirtschaftlicher Unsicherheiten eine Fortgeltung dieser Zinshöhe für Verzinsungszeiträume bis zum 31.12.2018 angeordnet wurde), lässt sich nicht auf Säumniszuschläge übertragen (Anschluss an BFH, Urteil v. 23.8.2022, VII R 21/21 ). - BFH, 23.08.2022 - VII R 21/21
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Duldungsinanspruchnahme des …
Auszug aus FG Sachsen, 10.01.2024 - 8 K 867/23
Die vom Bundesverfassungsgericht, BVerfG, Beschluss v. 8.7.2021, 1 BvR 2237/14 und BVerfG, Beschluss v. 8.7.2021, 1 BvR 2422/17 , herausgearbeiteten Grundsätze, nach denen die Verzinsung gemäß § 233a AO und § 238 AO in Höhe von 0, 5 % pro Monat für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist (wobei wegen erheblicher haushaltswirtschaftlicher Unsicherheiten eine Fortgeltung dieser Zinshöhe für Verzinsungszeiträume bis zum 31.12.2018 angeordnet wurde), lässt sich nicht auf Säumniszuschläge übertragen (Anschluss an BFH, Urteil v. 23.8.2022, VII R 21/21 ). - BFH, 23.08.2023 - X R 30/21
Festsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer; Verfassungsmäßigkeit der …
Auszug aus FG Sachsen, 10.01.2024 - 8 K 867/23
Auch die gesetzliche Höhe nach dem 31.12.2018 verwirkter Säumniszuschläge ist nicht verfassungswidrig (Anschluss an BFH, Urteil v. 23.8.2023, X R 30/21 ; Abgrenzung zu BFH, Beschluss v. 22.9.2023, VIII B 64/22 sowie BFH, Beschluss v. 28.12.2022, III B 48/22 ). - BFH, 22.09.2023 - VIII B 64/22
Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge
Auszug aus FG Sachsen, 10.01.2024 - 8 K 867/23
Auch die gesetzliche Höhe nach dem 31.12.2018 verwirkter Säumniszuschläge ist nicht verfassungswidrig (Anschluss an BFH, Urteil v. 23.8.2023, X R 30/21 ; Abgrenzung zu BFH, Beschluss v. 22.9.2023, VIII B 64/22 sowie BFH, Beschluss v. 28.12.2022, III B 48/22 ). - BFH, 28.12.2022 - III B 48/22
Aussetzung der Vollziehung; Säumniszuschläge
Auszug aus FG Sachsen, 10.01.2024 - 8 K 867/23
Auch die gesetzliche Höhe nach dem 31.12.2018 verwirkter Säumniszuschläge ist nicht verfassungswidrig (Anschluss an BFH, Urteil v. 23.8.2023, X R 30/21 ; Abgrenzung zu BFH, Beschluss v. 22.9.2023, VIII B 64/22 sowie BFH, Beschluss v. 28.12.2022, III B 48/22 ).